Hausverbote im Jobcenter Schwerin

Bedrohung der Mitarbeiter – Doppelt so viele Hausverbote im Jobcenter Schwerin

Im Schweriner Jobcenter am Margaretenhof wurden im vergangenen Jahr genau doppelt so viele Hausverbote verhängt wie 2015.

„Die Zahl der Verbote stieg von 9 auf 18“, sagt der Sprecher des Jobcenters, Ronald Wenk, auf Anfrage unserer Zeitung. Ursache seien in der Regel gravierende Verstöße gegen die Hausordnung gewesen.

Mit den allermeisten Kunden im Center gäbe es keine Probleme, könnten offene Fragen einvernehmlich geklärt werden, betont Wenk. Ein Teil des Klientels werde aber immer aggressiver, beleidige und bedrohe das überwiegend weibliche Personal im Center. Meist gehe es ums Geld, oft aber auch um die Dauer der Antragsbearbeitung, so der Sprecher. Klassischer Streitfall: „Ein Antrag auf Weiterbewilligung von Hartz-IV-Leistungen wird nicht rechtzeitig eingereicht, möglicherweise fehlen auch Unterlagen. Trotzdem erwartet der Kunde, dass sein Antrag sofort bearbeitet wird.“

„Ein Hausverbot wird wirklich erst verhängt, wenn massiv gegen die Hausordnung verstoßen wurde“, erklärt Wenk. Jede Beleidigung, jede Bedrohung werde dokumentiert. „Zunächst versuchen wir es mit einer Verwarnung“, so der Sprecher. Wenn diese nicht helfe, folge das Verbot, meistens für sechs Monate.

Für den Fall des Falles gibt es im Jobcenter einen eigenen Wachdienst, ähnlich wie jüngst auch im Stadthaus eingeführt. „Außerdem arbeiten wir eng mit der Polizei zusammen“, schildert Wenk. Die Belegschaft des Jobcenters werde darüber hinaus selbst im Konfliktmanagement geschult.

Das Schweriner Jobcenter, zuständig für Bezieher von Arbeitslosengeld II, kümmert sich aktuell um rund 7.200 so genannte Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt mehr als 12.000 Personen.

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