Bombendrohung im Jobcenter Schönebeck

Nach der Bombendrohung im Schönebecker Jobcenter (22.01.2019) arbeiten Experten vom Kompetenzzentrum Cyberkriminalität (die Abteilung ist auf schwere Internetkriminalität spezialisiert) des LKA Magdeburg an dem Fall.

Massive Drohung

Die Bombendrohung zählt zu dem Bereich „schwere Internetkriminalität“, denn der Absender verstößt gegen Paragraph 126 des Strafgesetzbuches (StGB): Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Den Täter erwartet laut StGB eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Am Dienstag um 9.38 Uhr kam per E-Mail die anonyme Bombendrohung in das Jobcenter. Laut Thomas Holz, dem Chef des Jobcenters, sei die darin enthaltene Drohung „recht massiv und deutlich“ beschrieben worden.

Einsatzkräfte vor Ort

Das Jobcenter-Gebäude wurde daraufhin sofort evakuiert. Zu dem Zeitpunkt waren etwa 80 Personen – Angestellte sowie Kunden – vor Ort. Etwa 20 Einsatzkräfte der Polizei durchsuchten das Gebäude, auch Sprengstoffsuchhunde kamen zum Einsatz.

Mitarbeiter des Kompetenzzentrums für Cyberkriminalität untersuchten parallel, ob die E-Mail das System angegriffen hatte. Je nachdem wie gut sich die Person hinter der Drohung auskennt, wird es schwieriger, sie aufzuspüren. Doch auch erfahrene Täter machen Fehler und hinterlassen eine digitale Spur, durch die sie aufgespürt werden können.

Stunden später gab es in Schönebeck Entwarnung: Es wurde keine Bombe gefunden.

Drohungen kommen in Jobcentern häufig vor

Bundesweit kommt es immer wieder zu Drohungen oder Beleidigungen gegen Jobcenter-Mitarbeiter oder Bombendrohungen gegen ganze Jobcenter. Auslöser ist dabei zumeist Unzufriedenheit über lange Wartezeiten oder den Leistungen, die dem Kunden angeboten werden.

Laut Thomas Holz war die Bombendrohung für die Mitarbeiter des
Jobcenter Schönebecks eine außergewöhnliche Situation gewesen. Für die Mitarbeiter gibt es eine interne Nachbereitung über Gespräche.

Quelle

Schnelle und gezielte Evakuierung mit Stiller Alarm

Mit dem Stiller Alarm Alarmierungssystem kann im Fall einer Bombendrohung oder einem anderen Vorfall, der eine rasche Evakuierung nötig macht, eine gezielte Räumung des Gebäudes veranlasst werden.

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