Prozess in Neumünster: Beleidigung im Jobcenter

Hitziges Kundengespräch führt zur Anzeige

Ein Kundengesprächen im Jobcenter kann schon mitunter etwas hitziger zugehen, das ist bekannt. Alle Beteiligten sollten sich jedoch um einen sachlichen Ton und gegenseitigen Respekt bemühen. Nach den Beleidigungen eines Mannes aus Neumünster, 28 Jahr, kam es nun zum Prozess vor dem Amtsgericht.

Was ist vorgefallen?

Die Richtern belehrt den Mann, dass auch das Jobcenter kein rechtsfreier Raum ist, in dem man lospöbeln kann, sobald man sich ungerecht behandelt fühlt.

Zu dem eigentlichen Vorfall kam es bereits im Mai 2018. Der Mann aus Neumünster, der Hartz IV vom Jobcenter bezieht, wurde in die Behörde bestellt. Das 30-minütige Hilfegespräch lief aus dem Ruder, der Ton wurde giftiger und schließlich beleidigend: „Sind sie blöde?“, herrschte der Kunde die Sachbearbeiter an und schob kurz darauf hinterher: „Kein Wunder, dass Sie keine Frau abkriegen . . . oh, mein Gott, Sie sind ’ne Schwuchtel!“

Der Sachbearbeiter handelte wie in solchen Fällen von der Behördenleitung vorgesehen, dokumentierte die Beschimpfungen und gab sie an seinen Teamleiter weiter. Es stellte sich heraus, dass der Jobcenter-Kunde erst wenige Wochen zuvor eine Kollegin ähnlich angepöbelt hatte. Darauf beschloss das Amt zu handeln und erstattete Anzeige wegen Beleidigung.

Gegen den Strafbefehl über 300 Euro legte der 28-Jährige Widerspruch ein, der nun vor Gericht verhandelt wurde. Der Angeklagte räumte die Beleidigungen ein. Seine Entschuldigung: „Ich hatte einfach das Gefühl, von oben herab behandelt zu werden, das bringt mich leicht auf die Palme“, entschuldigte er seinen Ausraster.

Die Richterin wollte das als Entschuldigung nicht gelten lassen, ließ durchblicken, dass ein förmliches Urteil voraussichtlich teurer ausfallen würde als der Strafbefehl und empfahl dem Angeklagten, seinen Widerspruch zurückzuziehen. Der 28-Jährige folgte dem wohlmeinten Rat.

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