Ausraster in Duisburger Jobcenter: „Ich schlage dir den Kopf ab“

Wegen eines fehlenden Hartz-IV-Schecks rastete ein 52-jähriger Mann aus Duissern im Jobcenter aus – und wurde nun zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt.

Weil er seinen Hartz-IV-Scheck – ein Giro-Konto hat der gelernte Bautechniker nicht – angeblich nicht erhalten hatte und man ihm beim Jobcenter in der Innenstadt riet, bei der Postbank nachzuforschen, wo das Papier geblieben sei, soll der 52-Jährige der Sachbearbeiterin gedroht haben: „Wenn ich bei der Bank war und da ist kein Geld, dann komme ich wieder und bringe dich um. Ich schlage dir den Kopf ab.“

Der Angeklagte machte in seiner Einlassung deutlich, dass er nicht zum ersten Mal unzufrieden mit dem Jobcenter gewesen sei. Dort wäre ihm die Teilnahme an einer Maßnahme in Wesel untersagt worden, bei der er eine fast sichere Übernahme-Chance gehabt hätte. „Die haben gesagt, es gibt genug in Duisburg. Am Ende habe ich eine Maßnahme in Mülheim machen müssen.“ Und arbeitslos sei er nun immer noch.

Geständnis aus Versehen

Und die Anklage sei ja auch völlig falsch, so der 52-Jährige, „Ich habe nichts von Kopf abschlagen gesagt.“ Vielmehr habe er gesagt, er gehe jetzt zur Bank und wenn die ihm nicht helfen könnten, könne es sein, dass er zurück komme und der Sachbearbeiterin den Schädel einhaue. „Das ist doch was ganz anderes.“

Das fand die Strafrichterin nicht. Dass sie die Einlassung des 52-Jährigen als Geständnis begriff und ihn zu einer Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilte, erstaunte den Angeklagten. Abgesehen von dieser Begriffsstutzigkeit machte die Verhandlung deutlich, wo eine weitere mögliche Ursache für die Schwierigkeiten des Mannes mit dem Jobcenter liegen könnten: Immer wieder redete er der Richterin dazwischen. Die riet ihm zuletzt, dass er vermutlich viele Probleme lösen könne, indem er zuerst zuhöre, dann denke und zuletzt spreche.

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