Sicherheitskonzepte und Notfallpläne
Im Rahmen der gesetzlich verankerten Gefährdungsbeurteilung, dient das Sicherheitskonzept dem Schutz der Mitarbeiter und der Wertgegenstände. Das Sicherheitskonzept muss speziell auf Ihre Organisation ausgerichtet sein. Es beschreibt das Vorgehen in unterschiedlichen Notsituationen.
Aus juristischer Sicht muss das Sicherheitskonzept alle Maßnahmen enthalten, die geeignet sind, die erforderlichen und zumutbaren Sicherungspflichten des Unternehmens zu erfüllen.
Um Ihren Mitarbeitern Schutz und das Gefühl der Sicherheit am Arbeitsplatz zu geben, bieten wir Ihnen die Beratung zur Erstellung Ihres individuellen Sicherheitskonzeptes an. Unsere Experten erarbeiten gemeinsam mit Ihnen im Rahmen eines Workshops die Maßnahmen zum Umgang mit Aggressoren, Krisenfällen (Feuer, Amok, Überfall, etc.) und Alarmsituationen. In diesem Zusammenhang gehen sie auf die Einsatzmöglichkeiten Ihrer Alarmierungslösung ein.
Teil eines Konzeptes könnte die Erstellung eines Alarmplanes sein.
In einem Alarmplan (Hilferuf, Feuer, Amok, etc.) wird schriftlich festgelegt, welche Notfallmaßnahmen in dieser Situation erforderlich sind. Der Alarmplan wird an geeigneter Stelle im Unternehmen veröffentlicht (z.B. Intranet). Er muss regelmäßig kontrolliert und ggf. aktualisiert werden. Des Weiteren werden festgelegte Notfallmaßnahmen im Rahmen der Unterweisungen ausführlich diskutiert und geübt.
Auszug aus den Vorüberlegungen für die Notfallmaßnahme verbale Aggression, unangepasstes Sozialverhalten:
- Anwendung erlernter Deeskalationsstrategien (Konkretisierung)
- Einsatz einer Alarmierungssoftware (Es sollte klar werden, wann ein Alarm ausgelöst wird)
- Empfänger der Alarmnachricht (Wer soll alarmiert werden)
- Verhalten der Alarmauslöser und –empfänger im Alarmfall
- In welcher Situation die Polizei gerufen werden muss
Wünschen Sie, für Ihre Organisation ein für Sie zugeschnittenes Konzept? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern.